Ein Achtjähriger aus den Komoren darf in Frankreich bleiben, nachdem er zehn Tage auf einem Pariser Flughafen von den Behörden gefangen gehalten wurde. Er war mit dem Pass seines in Frankreich lebenden Cousins gekommen, seine Tante wollte ihn aufnehmen. Am 1. April sollte er abgeschoben werden. „Er habe aber getobt und geweint, und der Flugkapitän hat sich geweigert, ihn mitzunehmen“, meldete die taz. Ein Richter entschied daraufhin, dass er im Lande bleiben kann.
Catherine Daoud, Rechtsanwältin für Kinderrechte, bemerkte dazu, dass die Inhaftierung von Kindern im Flughafen gegen die internationale Kinderschutzkonvention verstoße. Trotzdem seien 2014 259 minderjährige Alleinreisende ohne Papiere im Flughafen inhaftiert gewesen. Wie Erwachsene können sie dort nach französischem Recht 20 Tage festgehalten werden.
guardian 30.3.2016; taz 2.4.2016