In der Dortmunder Innenstadt demonstrierten am 07. März knapp 100 Personen gegen Abschiebungen. Auf mitgeführten Plakaten waren Parolen wie Grenzen töten – Heimat ist ein Menschenrecht, Migration ist Menschenrecht und Schutz statt Abschiebungen zu lesen.
Hintergrund dieser von der guineeischen Community initiierten Protestaktion bildeten zwei Abschiebeflüge aus Deutschland am 29. Januar und am 10. Februar. In einem vermutlich mit Handy aufgenommenen Video, das in Guinea viral ging und dort für viel Empörung sorgte, ist ein männlicher Abschiebehäftling mit Helm – begleitet von Sicherheitskräften – in einem Flugzeug zu sehen, der völlig verzweifelt den in der Maschine mit Ziel Guinea sitzenden Mitpassagier*innen zuruft: „Ich bin Guineer wie ihr, ihr lasst zu, dass ich so behandelt werde.“
Das Geschehen wirft ein Schlaglicht auf das 2018 zwischen der deutschen und guineeischen Regierung ausgehandelte Rückführungsabkommen. Ein wichtiger Punkt in diesem Abkommen ist die Beteiligung einer staatlichen Delegation aus Guinea. Ihr fällt die Aufgabe zu, vermeintliche Staatsangehörige, die sich angeblich ohne ‚rechtmäßigen‘ Status in Deutschland aufhalten, zu identifizieren, um sie dann zwangsweise nach Guinea ‚rückführen‘ zu können. Dafür erhält jedes Delegationsmitglied ein von den deutschen Behörden finanziertes Tagegeld von 300 Euro.
Dieses Verfahren sorgt in dem westafrikanischen Land für massive Kritik. Auch deshalb sah sich der Außenminister der Militärregierung in Conakry, Morissanda Kouyaté, genötigt, am 23. Februar den Geschäftsträger der deutschen Botschaft für Erklärungen zu Bedingungen bei Abschiebungen von Guineern einzubestellen. Zudem forderte er deren Aussetzung und eine Überprüfung des Rückführungsabkommens von 2018.
https://europa.blog/de/die-unfreiwillige-rueckfuehrung-von-guineern-aus-deutschland/