Zum Inhalt springen

Belgien: Prozess wegen Ermordung Lumumbas

Am 17. März hat die Ratskammer des erstinstanzlichen Gerichts in Brüssel entschieden, den belgischen Ex-Diplomaten Etienne Davignon wegen Beteiligung an der Ermordung von Patrice Lumumba vor Gericht zu stellen. Bereits 2011 hatten Hinterbliebene in Belgien Klage gegen elf Beschuldigte, von denen nur noch der Angeklagte lebt, eingereicht.

Lumunba war 1960 der erste Premierminister von Kongo Kinshasa nach Erlangung der Unabhängigkeit. Berühmt wurde er durch eine nicht vorgesehene Replik auf die Ansprache des damaligen belgischen König Baudouin, der bei der Feier zum Unabhängigkeitstag die grausame belgische Kolonisierung – bis zu zehn Millionen Menschen starben an Hunger, Krankheiten oder bei Massakern – als ‚Geschenk von Zivilisation‘ bezeichnete. „Man hat uns mit Ironie behandelt, Herablassung, Beleidigung, Schlägen. Wer wird die Erschießungen vergessen, die Kerker, in denen jene schmachteten, die sich der Ausbeutung nicht unterwerfen wollten?“ bemerkte daraufhin der damals 34-jährige Premierminister.

Durch die von der ehemaligen Kolonialmacht mit initiierte Abspaltung der rohstoffreichen Provinz Katanga als selbstständiger Staat sah Lumumba die Unabhängigkeit des Landes gefährdet. Er rief sowohl die UNO als auch die Sowjetunion um militärische Hilfe an. Mit dieser als Parteinahme für den sozialistischen Block gewerteten Anfrage geriet er in Zeiten des kalten Krieges ins Visier der CIA. Mit Hilfe von Agenten des belgischen Geheimdienstes wurde der Premierminister nach Katanga verschleppt und am 17. Januar 1961 von einem Erschießungskommando umgebracht. Seine Leiche lösten die Mörder in Salzsäure auf.

Der mittlerweile 93-jährige Angeklagte war damals als Diplomat in den Putsch eingebunden und galt später als einer der einflussreichsten Belgier. In den 80-iger Jahren amtete er als Vizepräsident der Europäischen Kommission und gehörte danach der Führungsspitze einiger der größten belgischen Unternehmen an.

Die ihm vorgeworfenen Straftatbestände gelten als Kriegsverbrechen. Sie umfassen den Vorwurf, den völkerrechtlich geschützten Premierminister Kongos rechtswidrig inhaftiert und transportiert sowie kein ordentliches Gerichtsverfahren durchgeführt zu haben. Zudem sei er erniedrigend und entwürdigend behandelt worden.

https://epaper.nzz.ch/article/783/783/2026-02-10/6/336674952?signature=05084d1079cbc1f59f6cb4957f03813b87b4124cf797e26028e0a22f4ab6e3b6

https://epaper.nzz.ch/article/783/783/2026-03-18/6/336904532?signature=a9fa9035b1b8a347f35188d938e64780fcfea29cd4d6b1d28f3f34c82e3c5919