Der belgische Kassationshof hat am 22. Mai diesen Jahres als letzte Instanz eine sechs Jahre währende juristische Auseinandersetzung beendet und Betroffenen in Europa zum ersten Mal auf Grund der von einer Kolonialmacht begangenen ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ einen rechtmäßigen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen. Fünf zwischen 1946 und 1950 im damals ‚belgischen‘ Kongo – heute Demokratische Republik Kongo – geborene Frauen, deren Mütter kongolesischer und deren Väter belgischer Herkunft waren, erhalten deshalb jeweils eine Wiedergutmachung von 50 000 Euro zugesprochen. Sie mussten in ihrem Herkunftsland als stigmatisierte Personengruppe Misshandlungen, sexuelle Übergriffe und die allgemeine Ablehnung der örtlichen Bevölkerung ertragen.
Der im Zusammenhang mit diesem Prozess hier vorgestellte Bericht datiert zwar von Oktober 21 und erfasst damit natürlich nicht das nun endgültige Urteil. Er beschreibt allerdings recht anschaulich, was die Klägerinnen Marie-Josée Loshi, Noëlle Verbeken, Léa Tavares Mujinga, Simone Ngalula und Monique Bitu Bingi in ihrer Kindheit zu erleiden hatten. Zudem verweist er auf die bis heute geltende Weigerung des belgischen Staates, seine Archive für die betroffenen Frauen zu öffnen.
Der französische Ursprungstext wurde von uns übersetzt und um den letzten Abschnitt gekürzt.
JUSTICEINFO.NET 18.10.21 Métis du Congo: l’État Belge face aux „enfants du péché“ Gaelle Ponselet
Léa, Monique, Noëlle, Simone und Marie-José waren Opfer systematischer Segregation, ebenso wie 15.000 andere Kinder gemischter Herkunft, als der Kongo eine belgische Kolonie war. Diese fünf im Kongo geborenen und in Belgien sowie Frankreich lebenden Frauen fordern von Brüssel Wiedergutmachung und die Anerkennung eines „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“.
„Meine Mandantinnen wurden entführt, misshandelt, ignoriert, aus der Welt verbannt. Sie sind der lebende Beweis für ein verdrängtes Staatsverbrechen, und bald wird es niemanden mehr geben, der davon zeugen kann“, plädiert die Anwältin Michèle Hirsch am Donnerstag, dem 14. Oktober, in einem der unscheinbaren Säle des Brüsseler Zivilgerichts, der im Kontrast zur Pracht des Schwurgerichts steht, wo in der Regel Prozesse wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit stattfinden. Es handelt sich hier ausschließlich um eine Zivilklage.
Léa, Monique, Noëlle, Simone und Marie-José sitzen dort in der ersten Reihe, der Richterin gegenüber, in einem fast vollbesetzten Saal. „Wenn sie dafür kämpfen, dass dieses Verbrechen anerkannt wird, dann tun sie das für ihre Kinder, ihre Enkelkinder… Denn das Trauma wird von Generation zu Generation weitergegeben. Wir bitten Sie, das Verbrechen zu benennen und den belgischen Staat zu verurteilen“, erklärt Rechtsanwältin Hirsch. Nachdem sie das Leid ihrer Kindheit viele Jahre lang verdrängt hatten, beschlossen die fünf Frauen im Alter von über 70 Jahren, die erlittenen Ungerechtigkeiten anzuprangern und Wiedergutmachung zu fordern.
Ein Weißer durfte keine Schwarze heiraten
Sie wurden alle zwischen 1946 und 1950 im Kongo als Kinder einer Kongolesin und eines (weißen) Belgiers geboren, ihrer Mutter entrissen, als Kinder eines unbekannten Vaters registriert und dann, wie viele andere Nachfahren aus solchen Beziehungen, in einer religiösen Kongregation untergebracht. Ihre Zahl wird auf 15.000 geschätzt. „Man nannte uns die Kinder der Sünde. Ein Weißer durfte keine Schwarze heiraten. Das aus dieser Verbindung geborene Kind war ein Kind der Prostitution“, erzählte Léa in Interviews mit der Presse.
Ihrer Identität beraubt, wurden die fünf kleinen Mädchen in die religiöse Mission von Katende im Kasaï geschickt, Hunderte Kilometer von ihren Dörfern entfernt. Dort lebten sie mehrere Jahre unter elenden Bedingungen, unzureichend bekleidet, in unhygienischen Räumlichkeiten, wo sie Misshandlungen und Nahrungsentzug erdulden mussten.
1960 stand die Unabhängigkeit des Kongo kurz bevor. Angesichts der Unruhen, die die Provinz Kasaï erschütterten, reisten die Schwestern der Mission in Katende mit den Mädchen nach Lusambo. Sie ließen sie ein erstes Mal zurück, um zu versuchen, ein Flugzeug nach Belgien zu besteigen. Das klappte aber nicht. Sie lassen sie ein zweites Mal zurück, als Lastwagen der UNO in der Mission von Katende eintreffen und nur die Geistlichen mitnehmen.
Die fünf, die zusammen mit etwa fünfzig anderen Kindern in der Mission zurückblieben, wurden daraufhin von Milizionären, die dort auf Anordnung des neuen kongolesischen Verwalters des Gebiets stationiert waren, sexuell missbraucht und misshandelt. Als der Verwalter später von diesen Missbräuchen erfuhr, beschloss er, die Mädchen in kongolesische Familien zu schicken. Doch dort wurden sie nie aufgenommen, da man sie als Weiße betrachtete.
Entschuldigung, aber keine Entschädigung
Am 29. März 2018 verabschiedete das belgische Repräsentantenhaus eine Resolution, in der die gezielte Segregation dieser Kinder und die Politik der Zwangsentführungen anerkannt wurden. Es forderte die belgische Regierung daher auf, „zu prüfen, wie sie durch moralische und administrative Mittel einerseits die vergangenen Ungerechtigkeiten gegenüber den afrikanischen Müttern, denen ihre Kinder entrissen wurden, und andererseits die in der belgischen Kolonialzeit entstandenen Schäden bei den Nachkommen von ‚gemischten‘ Beziehungen wiedergutmachen kann“. Im folgenden Jahr entschuldigte sich der damalige Premierminister Charles Michel im Namen des belgischen Staates bei den Betroffenen aus dem Kongo.
Als jedoch im Jahr 2020 feststand, dass keine Maßnahmen zur Entschädigung der Opfer ergriffen wurden, zogen die Klägerinnen vor Gericht. Der belgische Staat müsse, so ihre Anwältin, bereit sein, sein Verbrechen wiedergutzumachen. „Eine Entschuldigung für die Geschichte ja, aber Wiedergutmachung für die Opfer nein“, rief Rechtsanwältin Hirsch vor dem Brüsseler Gericht aus. „Der belgische Staat hatte nicht den Mut, bis zum Ende zu gehen und das Verbrechen beim Namen zu nennen, da seine Verantwortung zu Schadensersatzzahlungen geführt hätte“, schloss sie.
Ein Verbrechen des Staates und der Kirche
Die Entführungen wurden vom belgischen Staat organisiert und mit Unterstützung der Kirche durchgeführt, beschreibt die Anwältin. Beamte des Kolonialstaates erhielten Anweisungen, dies zu organisieren und die Kinder in katholischen Missionen unterzubringen. Schon im frühesten Kindesalter wurden sie ihren Müttern entrissen, obwohl sie weder verlassen worden noch vernachlässigt waren, noch Waisen oder Findelkinder.
Die Anwältin stützt ihren Antrag auf Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf zwei Dekrete, die ihrer Ansicht nach eine staatliche Politik begründen. Im Jahr 1911 wandte Belgien diese beiden Texte im Kongo an, wodurch die Abholung und Unterbringung der als ‚Mestizen‘ bezeichneten Betroffenen in philanthropischen Heimen oder Waisenhäusern legalisiert wurde. Es handelt sich um das Dekret vom 12. Juli 1890, das dem Staat den Schutz von verlassenen, verwaisten, vernachlässigten oder gefundenen Kindern übertrug sowie das Dekret vom 4. März 1892, das philanthropischen und religiösen Vereinigungen gestattete, in den von ihnen geleiteten landwirtschaftlichen und beruflichen Kolonien einheimische Kinder aufzunehmen, die unter staatlicher Vormundschaft standen.
Die Anwältin des belgischen Staates, Clémentine Caillet, bestritt während der Verhandlung vor dem Zivilgericht in Brüssel, dass ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit – ein unverjährbares Verbrechen – vorliege. Sie bestreitet nicht, dass es ein Verschulden des Staates gegeben haben könnte – in diesem Fall die gewaltsame Wegnahme von Kindern aus ihren Familien. Doch könne ihm dies nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren vorgeworfen werden und die aktuelle Klage sei daher verjährt.
Kolonialarchive nach wie vor undurchsichtig
Die Forderung der fünf Frauen geht noch weiter. Sie fordern das Gericht auf, den belgischen Staat zur Herausgabe der sie betreffenden Archive zu verurteilen. Dieser an die zuständigen Dienststellen des Außenministeriums gerichtete Antrag blieb bis vor kurzem unbeantwortet, und die angeforderten Dokumente wurden noch immer nicht zugänglich gemacht.
Eine weitere Anwältin der Klägerinnen, Sophie Colmant, beschrieb ein administratives Durcheinander, das an Böswilligkeit grenzt. Die Juristin kritisierte das Ende September eingeweihte neue Verzeichnis der Kolonialarchive scharf und bezeichnete es als schlechtes „GPS“ für die rund 20 Kilometer an Dokumenten aus dieser Zeit, die in Belgien aufbewahrt werden. Das Tool, das unter anderem dazu gedacht ist, Nachkommen aus ‚gemischten Beziehungen‘, die ihre Familiengeschichte rekonstruieren wollen, den Zugang zu den sie betreffenden Archiven zu ermöglichen, erweise sich als unwirksam, kritisiert Rechtsanwältin Colmant.
„Unsere Mandantinnen fordern eine vollständige Entschädigung für den Schaden, aber auch die Herausgabe der sie betreffenden Archivunterlagen. Es handelt sich um Verwaltungsdokumente, den Schrift- und Telegrammverkehr innerhalb der Institutionen, Standesamtsregister usw. Der belgische Staat hat nichts vorgelegt, nicht ein einziges Blatt“, erklärte die Anwältin. „Unsere Mandantinnen müssen sich ihr Leben, ihre Geschichte wieder aneignen und diese weitergeben. Sie sind auf der Suche nach ihrer Identität und ihren Wurzeln.“
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